Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte akzeptiert der Erwerber und Eintrittskarteninhaber den nachfolgenden Vertragsbedingungen des Veranstalters.
- Jugendliche unter 16 Jahren haben nur in Begleitung eines Personensorgeberechtigten oder Erziehungsberechtigten Zutritt. Jugendliche ab 16 haben ohne schriftliche Einverständniserklärung mit Unterschrift eines Erziehungsberechtigten bis 24 Uhr Zutritt. Es gilt das Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit!
- Die Veranstalter haben keinerlei Einfluss auf Gestaltung, Länge und Inhalt der einzelnen Darbietungen.
- Bei Konzerten kann aufgrund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. Wer möchte kann kostenlos von uns auch Ohrschützer bekommen. Falls doch etwas geschieht seht bitte ein das jeder für Gehörschäden selber verantwortlich ist und nicht die Veranstalter zur Verantwortung gezogen werden können.
- Glasflaschen, Glasbehälter, Dosen, Kanister und Plastikflaschen sind auf dem Festivalgelände nicht erlaubt. Getränke (insbesondere Alkohol) aller Art dürfen nicht mit auf das Festivalgelände gebracht werden. Jeder Person ist es erlaubt, eine verschlossene Tetrapackung (max. 1.5 L) mit nicht-alkoholischem Inhalt mit aufs Festivalgelände zu nehmen. Es werden Gepäckkontrollen durchgeführt!
- Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des Nennwertes der Eintrittskarte) zu verwehren, bleibt vorbehalten.
- Kleine Digitalkameras und Handykameras sind erlaubt. Profigeräte nur mit vorheriger Genehmigung.
- Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Besucher die im abgesperrten Bereich ohne entsprechende Legitimation angetroffen werden, des gesamten Festivalgeländes zu verweisen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht.
- Bei Verlassen des Festivalgeländes verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Wiedereintritt nur mit gültigem Eintrittsarmband.
- Vertragliche Beziehungen kommen durch den Erwerb der Eintrittskarte ausschließlich zwischen dem Erwerber und/oder Inhaber der Eintrittskarte und dem Veranstalter zustande.
- Zurücknahme der Eintrittskarte nur bei Absage der Veranstaltung. Es wird nur der Nennwert der Eintrittskarte erstattet.
- Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen.
- Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Programm zu ändern.
- Es stehen genug Parkplätze für alle zur Verfügung. Beim Parken sind die Hinweise der Ordnungskräfte zu beachten.
- Das Abstellen und Parken des KFZ erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch andere Fahrzeuge, andere Besucher oder sonstige Dritte entstehen.
- Beim Hohenholte Rockt! handelt es sich um ein "Eintages-Festival", deshalb ist Zelten nicht vorgesehen. Der Veranstalter kann allerdings vereinzelt Sondergenehmigungen vergeben.
- Der Veranstalter haftet nicht für auf dem Konzertgelände verloren gegangene oder gestohlene Gegenstände. Bitte achtet auf Eure Wertgegenstände und tragt am besten alles Wertvolle am Körper oder lasst es im verschlossenem Wagen!
- Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Besucher, die Eigentum des Veranstalters beschädigen oder entwenden, vom gesamten Festivalgelände zu verweisen und dies zur Anzeige zu bringen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht.
- Der Verkauf von Waren (auch Lebens- und Genussmittel) aller Art sind auf dem gesamten Gelände strikt untersagt.
- Ein gewerblicher Weiterverkauf der Konzerttickets ist nicht gestattet. Die Konzerttickets dürfen nicht zu einem höheren Preis, als dem aufgedruckten Ticketpreis zuzüglich nachgewiesener Vorverkaufsgebühren, die beim Erwerb des Tickets berechnet worden sind, privat veräußert werden. Ein Verstoß gegen diese Bedingungen führt zum entschädigungslosen Verlust der Zutrittberechtigung zu der jeweiligen Veranstaltung. Die Eintrittskarte verliert ihre Gültigkeit.
- Auf www.hohenholte-rockt.de befinden sich unter dem Punkt Regeln&Infos alle notwendigen Informationen für einen problemlosen Ablauf vor Ort.
- Tiere sind auf dem ganzen Festivalgelände verboten. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Besucher die Ihre Tiere mit auf das Festivalgelände nehmen vom Konzertgelände zu verweisen. Eine Recht auf entschädigung für den gezahlten Eintritt besteht in diesem Fall nicht.
- Kinder bis 10 Jahren haben kostenfreien Eintritt.